Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichts nicht in die graue Restmülltonne passen.
Im Wesentlichen sind das Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere Haushaltsgegenstände. Wertstoffe, die zu groß für eine 1.100 l-Wertstofftonne sind, zählen ebenfalls zum Sperrmüll.
Service für Privathaushalte
Sie können Sperrmüll entweder kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen anliefern oder einen Termin für die Sperrmüllabfuhr vereinbaren. Bei geringen Mengen kann eine Anlieferung an den Wertstoffhöfen günstiger sein.
Bei einer Standard-Abfuhr können Sie maximal 4 m³ Sperrmüll abholen lassen. Wichtig: Sollte die Höchstmenge von 4 m³ überschritten werden, wird der Sperrmüll nicht abgefahren!
Zur Buchung einer Standard-Abfuhr (max. 4 m³) im Serviceportal
Für die Online-Buchung müssen Sie initial ein BundID-Konto anlegen. Dafür benötigen Sie jedoch nicht zwingend die Online-Ausweisfunktion. Es ist eine Registrierung nur mit Benutzername und Passwort möglich. Sie brauchen dafür nur eine gültige E-Mail-Adresse.

Was bedeutet 4 m³ und wie ermittle ich meine Sperrgutmenge?
Kubikmeter (m³) ist eine Volumeneinheit und setzt sich aus der Breite, Tiefe und Höhe zusammen. Wobei Elektrogeräte und Metallteile nicht in das Volumen eingerechnet werden, sofern sie getrennt bereitgestellt werden.
Beispielrechnungen
Beispiel a)
Berechnung: 2 m x 2 m x 1 m = 4 m³
Beispiel b)
Berechnung: 4 m x 1 m x 1 m = 4 m³
In unserem Sperrgutrechner können Sie Ihre Sperrgutmenge berechnen:
Zum Sperrgutrechner
Sie haben mehr als 4 m³ Sperrgut? Dann können Sie einen Großtermin buchen (max. 16 m³).
Zur Buchung einer Standard-Abfuhr (mehr als 4 m³) im Serviceportal
Sind Sie unsicher, ob Ihr Entsorgungsgegenstand zum Sperrgut gehört oder wie dieser alternativ entsorgt werden kann?
Dann hilft Ihnen ein Blick in das Abfall-ABC weiter:
Einige Beispiele, was zum Sperrgut gehört:
- Sperrige Möbel: Schränke, Tische, Stühle, Regale, Bettgestelle, Matratzen
- Fußbodenbeläge: Laminat, Teppiche, PVC, Linoleum
- Kinder- & Sportartikel: Kinderwagen, Kinderautositze, Dreiräder, Fahrräder, Skier
- Sonstiges: Tapetenreste (in Säcken verpackt), Lampen, Wäschekorbe, Wäscheständer, Federbetten, Bügelbrett
Einige Beispiele, was nicht zum Sperrgut gehört:
- Bauabfälle: Steine, Fliesen, Mörtel, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, Dielenboden, Paneele, Heizkörper und -kessel, Zäune, Palisaden, Bauholz
- Auto-, Moped und Motorradteile: Reifen, Sitze
- Schadstoffhaltige Abfälle: Leuchtstoffrohren, (Auto-) Batterien, Holzschutzmittel, Farbe, Lacke
- Altkleider
- Bitte stellen Sie die Gegenstände erst am vereinbarten Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Straßenrand auf dem Bürgersteig bereit.
- Stapeln Sie bitte das Sperrgut nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 m, damit ein gefahrloser Abtransport gewährleistet ist.
- Ordnen Sie die Gegenstände bitte so an, dass Fußgänger*innen sowie andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden. Auf Gehwegen bitte maximal 1 m in die Tiefe stellen.
- Falls Sie etwas einpacken müssen, beispielsweise Tapetenreste, benutzen Sie bitte handelsübliche Müllsäcke.
- Stellen Sie Metallteile, Elektro- und Kühlgeräte getrennt von Möbeln und anderen Gegenständen bereit. Sie werden bei der von Ihnen bestellten Sperrgut-Menge nicht mit eingerechnet.
Wenn es einmal schnell gehen muss, holen wir Ihr Sperrgut (max. 4 m³) vor dem regulären Sperrmülltermin gegen ein höheres Entgelt ab.
Zur Buchung des Schnell-Service (max. 4 m³) im Serviceportal